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   BVerwG, 07.06.2012 - 4 B 36.11   

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https://dejure.org/2012,16634
BVerwG, 07.06.2012 - 4 B 36.11 (https://dejure.org/2012,16634)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.2012 - 4 B 36.11 (https://dejure.org/2012,16634)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 2012 - 4 B 36.11 (https://dejure.org/2012,16634)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 2 Nr 3 BauGB
    Zur Kostengrundlage bei Folgekostenverträgen

  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung der für die städtebaulichen Maßnahmen insgesamt entstandenen Kosten in einem Folgekostenvertrag

  • rewis.io

    Zur Kostengrundlage bei Folgekostenverträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Zugrundelegung der für die städtebaulichen Maßnahmen insgesamt entstandenen Kosten in einem Folgekostenvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2012, 672
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2012 - 4 B 36.11
    Dabei sind die Zuschüsse Dritter abzuziehen (Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 15.07 - BVerwGE 133, 85 Rn. 34).

    Die Beschwerde legt auch keinen Klärungsbedarf zur Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes dar (vgl. hierzu Urteile vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 34 sowie vom 24. März 2011 a.a.O. Rn. 20).

    Dies gilt in besonderer Weise bei einem Vertrag der vorliegenden Art, in dem sowohl eine Beschränkung des Preises bei einer Veräußerung des Grundstücks als auch eine Pflicht zur Zahlung von Folgekosten vereinbart worden sind (Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 34).

  • BVerwG, 24.03.2011 - 4 C 11.10

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; städtebauliche

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2012 - 4 B 36.11
    Der Senat hat in seinem dieselben Beteiligten betreffenden Urteil vom 29. Januar 2009 folgende Grundsätze aufgestellt (a.a.O. Rn. 32; vgl. auch Urteil vom 24. März 2011 - BVerwG 4 C 11.10 - BVerwGE 139, 262 Rn. 11):.

    Die Beschwerde legt auch keinen Klärungsbedarf zur Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes dar (vgl. hierzu Urteile vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 34 sowie vom 24. März 2011 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2012 - 4 B 36.11
    Im Übrigen weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass auch das Bundesverfassungsgericht selbst für die Belastung mit Steuern (Einkommen- und Gewerbesteuer) den sog. Halbteilungsgrundsatz nicht als Belastungsobergrenze ansieht (Beschluss vom 18. Januar 2006 - 2 BvR 2194/99 - BVerfGE 115, 97, 114).
  • BVerwG, 29.01.2019 - 4 B 73.17

    Verfahrensfehler in Form der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes;

    Mit einer Kritik an der vorinstanzlichen Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung ist der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO jedoch nicht dargelegt (BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 4 B 36.11 - ZfBR 2012, 672 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 31.05.2018 - 4 B 7.18

    Schutzansprüche einzelner Immissionsbetroffener vor Lärm bei der

    Mit einer Kritik an der vorinstanzlichen Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung ist der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO jedoch nicht dargelegt (BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 4 B 36.11 - ZfBR 2012, 672 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 07.05.2020 - 4 BN 44.19

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb als Anlagentyp i.S.v. § 1 Abs. 9 BauNVO

    Mit einer Kritik an der vorinstanzlichen Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung lässt sich die grundsätzliche Bedeutung der Sache indes nicht darlegen (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2012 - 4 B 36.11 - ZfBR 2012, 672 = juris Rn. 4 und vom 29. Januar 2019 - 4 B 73.17 - juris Rn. 35).
  • OVG Sachsen, 05.12.2019 - 1 A 156/18

    Folgekostenvertrag; Kindertagesstätte

    Daraus ist abzuleiten und anhand von Erfahrungswerten zu belegen, welcher Bedarf an öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen, durch die Bauleitplanung hervorgerufen wird und welche Kosten in dessen Folge auf die Gemeinde zukommen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Juni 2012 - 4 B 36.11 -, juris Rn. 5 m. w. N.).55 Vorliegend lässt sich die erforderliche planerische Verknüpfung der mit dem Folgelastenvertrag in § 2 lediglich pauschal umrissenen Kosten weder mit der Abwägungsentscheidung über den streitgegenständlichen Bebauungsplan vom 13. Juli 2006, der solche Kosten - wie ausgeführt - in keiner Weise in Bezug nimmt, noch mit dem nachfolgenden Stadtratsbeschluss vom 19. Juli 2007 herstellen.
  • BVerwG, 23.08.2018 - 4 BN 26.18

    Verpflichtgung des Plangebers zur Vergewisserung von den bestehenden

    Mit einer bloßen Kritik an der vorinstanzlichen Rechtsanwendung ist der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht dargelegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2012 - 4 B 36.11 - ZfBR 2012, 672 = juris Rn. 4 und vom 31. Mai 2018 - 4 B 7.18 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 07.05.2020 - 4 BN 44
    Mit einer Kritik an der vorinstanzlichen Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung lässt sich die grundsätzliche Bedeutung der Sache indes nicht darlegen (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2012 - 4 B 36.11 - ZfBR 2012, 672 und vom 29. Januar 2019 - 4 B 73.17).
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